Satzung

– § 1 –

Der Verein führt den Namen „Sportschützen e.V. Schmidmühlen“, hat seinen Sitz in 92287 Schmidmühlen und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Amberg unter der Nummer 345 eingetragen.

 

– § 2 –

Der Zweck ist die Ausübung und Förderung des Schießsportes. Dabei verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ im Sinne der Abgabenordnung.

Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Durchführung von Trainingsschießen sowie die Teilnahme an Wettkämpfen verwirklicht. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Personen, die sich im Ehrenamt oder nebenberuflich im Verein im gemeinnützigen Bereich engagieren, können im Rahmen der steuerlich zulässigen Ehrenamtspauschale begünstigt werden.

Die Mitglieder haben keinen Anteil am Vereinsvermögen. Der Verein ist politisch und konfessionell völlig neutral.

Der Verein ist Mitglied des Oberpfälzer Schützenbundes und dem Deutschen Schützenbund angeschlossen.

 

– § 3 –

Mitglied kann jede Person ab Geburt werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

 

– § 4 –

Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Die schriftliche Kündigung muss aber bis spätestens 30. November des laufenden Geschäftsjahres dem 1. Vorsitzenden oder dem 1.Kassier zugestellt werden.

Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt.

Über den Ausschluss beschließt der Vorstand gemeinsam mit dem Verwaltungsbeirat.

 

– § 5 –

Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

 

– § 6 –

Der Vorstand des Vereins besteht aus mindestens 2 Mitgliedern des Vereins. Der Vorstand wird auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom 1. Vorsitzenden (1. Schützenmeister) oder dem 2. Vorsitzenden (2. Schützenmeister) vertreten.

Der 1. Schützenmeister sowie dessen Stellvertreter leiten die Vereinsgeschäfte (Vorstand i.S. von § 26 BGB). Jeder ist für sich allein vertretungsberechtigt.

 

– § 7 –

Der Vereinsbeirat umfasst mindestens fünf Mitglieder des Vereins. Der Vorstand ist intern in folgenden Angelegenheiten an die Zustimmung des Verwaltungsbeirats gebunden:

Ausschluss von Mitgliedern

Abschluss von verpflichtenden Verträgen für den Verein

Haushaltsausgaben von mehr als 2.000 Euro.

 

– § 8 –

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich, möglichst im ersten Quartal statt. Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Fünftel der Mitglieder schriftlich verlangt wird.

 

– § 9 –

Jede Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter einberufen. Die Einladung muss spätestens zwei Wochen vor der Versammlung durch Aushang am schwarzen Brett im Vereinslokal (Schützenheim, Bahnhofstr. 12) erfolgen. Eine schriftliche Einladung ist nicht erforderlich.

 

– § 10 –

Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter geleitet. Die Mitgliederversammlung kann eine Ergänzung der vom Vorstand festgesetzten Tagesordnung beschließen. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben daher außer Betracht.

Zur Änderung des Vereinszweckes und zur Auflösung des Vereins ist die Mehrheit von neun Zehntel der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Die Art der Abstimmung wird grundsätzlich vom Versammlungsleiter festgesetzt. Die Abstimmung muss jedoch schriftlich durchgeführt werden, wenn ein Drittel bei der jeweiligen Abstimmung anwesenden Mitglieder dies beantragt.

 

– § 11 –

Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter zu beurkunden ist.

 

– § 12 –

Die Auflösung des Vereins erfolgt, wenn die Zahl der Mitglieder auf weniger als sieben gesunken ist, oder dies die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von neun Zehntel der abgegebenen Stimmen beschließt.

 

– § 13 –

Bei Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögendes Vereins an die Marktgemeinde Schmidmühlen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.

Gründet sich innerhalb von 15 Jahren nach der Auflösung des Vereins wieder ein Schützenverein, der als gemeinnützig anerkannt ist, fällt diesem Verein das Vermögen zu.

Mitglieder verlieren bei Auflösung des Vereins, außer der Erstattung verauslagter Unkosten, jeden Anspruch an den Verein.

 

– §14 –

Datenschutz: Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und   Kopie   der   Daten   entsprechend   Art.   15   DSGVO. Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen. Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu  fordern. Sie haben ferner gern. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

 

Datenschutz: Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen oder für Ergebnislisten.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 HGB (Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Handelsbriefe, Buchungsbelege, etc.) sowie für 10 Jahre gemäß

  • 147 Abs. 1 AO (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handels-und Geschäftsbriefe, für Besteuerung relevante Unterlagen, etc.).

In unseren online-Medien wird von Wettbewerben in Ton, Bild, Video und Text berichtet. Außerdem werden Ergebnislisten dieser Wettbewerbe veröffentlicht. Eine entsprechende Ergebnisliste ist zwingender Bestandteil des sportlichen Wettkampfes, denn dem sportlichen Wettbewerb ist es immanent, dass man sich mit seinem sportlichen Kontrahent misst und vergleicht und am Ende feststellt, wer der bessere ist. Diese Feststellung geschieht durch die Veröffentlichung der Ergebnisliste. Damit hat diese aber auch eine Bedeutung für die Zukunft, denn auch zukünftig ist es aus sportlicher Sicht interessant zu wissen, wie der einzelne Teilnehmer bei dem Wettbewerb abgeschnitten hat.

Mit der Teilnahme an einem Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmer bereit, dass diese Daten, Bilder, Videos erfasst und veröffentlicht werden. Eine spätere Löschung dieser oder Streichung insbesondere aus den Ergebnislisten erfolgt daher nicht; auch nicht bei Austritt des Teilnehmers aus dem Verein/ Oberpfälzer Schützenbund.

Gleiches gilt für internationale Wettbewerbe und die Ergebnislisten dieser Wettbewerbe für Nicht-Mitglieder des Deutschen Schützenbundes. Teilnehmer an diesen Wettbewerben erklären sich ebenfalls mit ihrer Teilnahme dazu bereit, dass ihre Ergebnisse und gegebenenfalls Beiträge in Ton, Bild oder Video dauerhaft in online-Medien der Sportschützen e.V. kommuniziert werden.

 

Datenschutz: Kinder

Personen unter 18 Jahren sollten ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln. Wir fordern keine personenbezogenen Daten von Kindern an, sammeln diese nicht und geben sie nicht an Dritte weiter.

 

– § 15 –

Vorstehende Satzung wurde von der ordentlichen Mitgliederversammlung am 25. Januar 2019 mit der erforderlichen Mehrheit angenommen.

Die Satzung tritt mit der Eintragung beim Amtsgericht Amberg in Kraft. Diese Satzung hebt die Satzung vom 7. Februar 2014 auf.